Energieausweise



Um den energetischen Zustand von Gebäuden bewerten zu können, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den meisten Fällen Energieausweise vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Haus, zu den verwendeten Heizstoffen (zum Beispiel Gas, Holzpellets oder Strom) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. 



Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Der Energieausweis ist verpflichtend bei Neuvermietung und Verkauf von Immobilien. Nicht nur deshalb sind die Energieeinsparverordnung und der Energieausweis für Hauseigentümer von Interesse, Sie geben auch einen Anstoß Energie und damit Geld einzusparen. Je nach Anzahl der Wohneinheiten und Alter des Gebäudes benötigt man den bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis. 

Ihre Vorteile

  • Beratung bei der Auswahl des Energieausweises
  • kompetente Durchführung
  • Erfüllung gesetzlicher Vorschriften
  • rechtssichere Ausstellung von Energieausweisen