Sanierung Einzelmaßnahmen

 
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung 

 

Was wird gefördert? 

Gefördert werden Sanierungen, die eine energetische Verbesserung des (Bestands-) Gebäudes zur Folge haben, die durch Fachunternehmen ausgeführt werden. Dabei spricht man auch von Einzelmaßnahmen, die entweder als solche oder in Kombination mit weiteren Einzelmaßnahmen förderfähig sind. Pro Wohneinheit und Kalenderjahr können bis zu 60.000 Euro als förderfähige Kosten angerechnet werden, unabhängig von der Anzahl der Einzelmaßnahmen.